Geschäftsbedingungen

 

Der Containerstellort sowie der Ort der Anlieferung wird vom Auftraggeber bestimmt. Etwaige dadurch entstehende weitere Kosten, z.B. Bergungskosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Für Schäden, welche durch An- und Abfahrt des Containerfahrzeuges, sowie das Absetzen und Aufnehmen der Containermulde an Ein- und Ausfahrten, Gebäuden, Mauern, Hofflächen und Bäumen usw., entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für Folgeschäden, die durch unrichtige Abfallangaben oder nicht angegebene gefährliche oder grundwassergefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Öle, Farben, Lacke, Chemikalien, entstehen.

Sondermüll, Küchenabfälle (Knochen, Essensreste usw.), sowie Eternitplatten und Asbestzement gehören nicht zu unserem Entsorgungsbereich. Sind derartige Abfälle im Container enthalten, ist der Auftragsgeber verpflichtet, diese wieder zurückzunehmen.


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